Die Umweltplakette für Umweltzonen wird europaweit zum Schutz der Gesundheit eingesetzt, um sicherzustellen, dass in stark frequentierten Gebieten die Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub nicht überschritten werden. In Deutschland existieren insgesamt 58 Umweltzonen. Um in 57 von ihnen einfahren zu dürfen, ist eine grüne Plakette (Kategorie 4) erforderlich. Die Umweltplaketten sind in drei Kategorien unterteilt: rot (Kategorie 2), gelb (Kategorie 3) und grün (Kategorie 4). Das Umweltbundesamt bietet auf seiner Webseite eine aktuelle Übersicht über die Umweltzonen in Deutschland.
Die Euro-Abgasnormen regeln die Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Fahrzeugen in der Europäischen Union. Die erste Norm, Euro 1, wurde im Jahr 1992 eingeführt. Die Entwicklung setzte sich fort und bis August 2015 galt die Euro 5-Norm, die dann von der Euro 6-Norm abgelöst wurde. Bei einer Aktualisierung der Normen werden in der Regel auch die Schadstoffgrenzen reduziert. Seit September 2017 werden zudem zwei neue Abgastests verwendet, was zu realitätsnäheren Messungen der Abgaswerte führt. Der WLTP-Zyklus ersetzte das vorherige NEFZ-Verfahren. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Euro-Norm oder Schadstoffklasse kann leicht im Fahrzeugschein oder in der seit dem 1. Oktober 2005 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil 1 überprüft werden. Bei Fahrzeugdokumenten vor 2005 sind die letzten beiden Zahlen im Feld "Schlüsselnummer zu 1" entscheidend. Für neuere Fahrzeuge finden sich die relevanten Informationen im Feld "14" der Unterlagen.
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