Statement of Principles - Grundsatzerklärung
Menschen- und Umweltrechtsstrategie der S&G-Gruppe
Die Gesellschaften der S&G-Unternehmensgruppe* (nachfolgend „S&G“) bekennen sich zur Achtung der anerkannten Menschen- und Umweltrechte sowie zur Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer und ihrer Interessenvertretungen. Diese Grundsatzerklärung im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes (nachfolgend „LkSG“) ergänzt unsere bestehenden Werte und Ethik im Umgang mit Mensch und Umwelt sowie in der Zusammenarbeit mit bereits bestehenden und neuen Geschäftspartnern. Gleiches gilt auch entlang unserer Lieferketten des unternehmensweit angebotenen Produkt- und Dienstleistungsportfolios. Unser unternehmerisches Handeln richten wir daher an geltenden Standards und Richtlinien aus.
Um Verletzungen gegen Menschenrechte oder Umweltschutzstandards sowie in den Bereichen Governance und Compliance zu verhindern oder vorzubeugen, wurden der S&G systematisch Maßnahmen implementiert. Hierzu gehört unter anderem ein angemessenes und wirksames Risikomanagement, das in den wesentlichen Geschäftsprozessen die Erreichung der gesetzten Unternehmensziele unterstützt.
*Gesellschaften der S&G-Unternehmensgruppe im Sinne des LkSG:
S&G Automobil AG S&G Automobil GmbH
Schoemperlenstraße 14 Carl-Benz-Straße 1
76185 Karlsruhe 06193 Petersberg OT Sennewitz
S&G Mobility GmbH Autohaus Zondler GmbH
Schoemperlenstraße 14 Benzstraße 24
76185 Karlsruhe 76676 Graben-Neudorf
Staiger Nutzfahrzeuge GmbH Bafag Fahrzeugteile GmbH
Im Ochsenstall 6 Schoemperlenstraße 14
76689 Karlsdorf-Neuthard 76185 Karlsruhe
1 Geltungsbereich dieser Grundsatzerklärung
S&G verpflichtet gleichermaßen sich selbst als auch ihre Geschäftspartner, die Grundsatzerklärung sowie den Verhaltenskodex als verbindlich anzuerkennen und zu befolgen. Zudem fordert S&G ihre Geschäftspartner auf, diese Leitprinzipien auch an die eigenen Geschäftspartner sowie Lieferanten im Rahmen der Weitergabeklausel i.S.d. §6 Abs.2 Nr.3 LkSG in angemessener Weise wirksam weiterzuvermitteln.
2 Bekenntnis zu primären und grundlegenden Menschenrechten
Bei Risikoanalysen zu den geltenden Standards im Rahmen des LkSG hat S&G die unternehmensinternen Leitprinzipien zur Eindämmung menschenrechtlicher Risiken in den Lieferketten wie folgt definiert:
2.1 Zwangsarbeit und Kinderarbeit
S&G lehnt jede Form der Schuldknechtschaft oder Zwangsarbeit durch Arbeitsverpflichtung, Sklaverei oder Gefangenenarbeit sowie jede Art des Menschenhandels ab.
Wir lehnen ebenso jede Form der Kinderarbeit strikt ab. Wir beschäftigen daher keine Personen, die nicht mindestens das gesetzliche Mindestbeschäftigungsalter erreicht haben. Auch Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht haben, verrichten nur solche Tätigkeiten unter Arbeitsbedingungen und zu Arbeitszeiten, die ihrer Ausbildung und Bildung üblich und nach den gesetzlichen Anforderungen zulässig sind.
2.2 Chancengleichheit und Gleichbehandlung
S&G lehnt jede Form von Ungleichbehandlung, Diskriminierung oder Belästigung wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Nationalität, der sozialen Herkunft, der Religion, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung und Identität oder weiterer gesetzlich geschützter Merkmale ab.
Wir unterstützen stattdessen jede Form der Vielfalt und Inklusion in der Arbeitsumgebung und bekennen uns ausdrücklich zu Chancengleichheit und Gleichbehandlung.
2.3 Arbeitsbedingungen bei S&G
S&G beachtet sämtliche Arbeitsgesetze, insbesondere die Regelungen zu Ruhephasen, Überstunden, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bezahltem Erholungsurlaub. Wir beachten die Mindestlohngesetzgebung, sowie die Bedingungen und Bindungen etwaig geltender Tarifverträge. Wir treffen mit unseren Mitarbeitenden klare, verständliche und schriftlich dokumentierte Arbeitsvereinbarungen und zahlen die Vergütungen pünktlich aus. Wir stellen sicher, dass unseren Mitarbeitenden ein sicheres Arbeitsumfeld geboten wird, in welchem die Gesundheit aller Mitarbeitenden geschützt und die Gefahr von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen vorgebeugt wird. In besonders gefahrgeneigten Arbeitsumgebungen (etwa in unseren Werkstätten) stellen wir sämtliche Schutzausrüstung zur Verfügung und führen regelmäßig Arbeits- und Unfallschutzunterweisungen durch.
2.4 Recht auf Koalitions- und Vereinigungsfreiheit
S&G achtet das Recht seiner Mitarbeitenden, sich ohne Nachteile einer Arbeitnehmervertretung oder Gewerkschaft anzuschließen oder dies nicht zu tun. Wir respektieren das Recht unserer Mitarbeitenden Tarifverhandlungen zu führen sowie Betriebsräte zu gründen. Mitarbeitende, die sich als Arbeitnehmervertreter engagieren, erfahren weder eine Benachteiligung noch eine Begünstigung.
2.5 Privatsphäre und Datenschutz
S&G respektiert die Privatsphäre der Mitarbeitenden und die Vertraulichkeit ihrer personenbezogenen Daten. Gleiches gilt auch für die personenbezogenen Daten unserer Kunden und Geschäftspartner. In unseren Datenverarbeitungsprozessen beachten wir die einschlägigen Vorgaben insbesondere die der DSGVO. Grundlegende Informationen zum Datenschutz bei S&G erhalten Sie unter Datenschutz | S&G.
3 Bekenntnis zu umweltbezogenen Pflichten
Bei Risikoanalysen zu den geltenden Standards im Rahmen des LkSG hat S&G die unternehmensinternen Leitprinzipien zur Eindämmung umweltbezogener Risiken in den Lieferketten wie folgt definiert:
3.1 Behandlung und Ableitung von industriellem Abwasser
S&G achtet auf die ordnungsgemäße Behandlung und Ableitung von Abwasser aus Betriebsabläufen. Wir vermeiden eine Belastung des natürlichen Bodens, einschließlich des Grundwassers an unseren Betriebsstätten und sorgen durch angemessene Maßnahmen in den Geschäftsabläufen für eine Reduktion des erzeugten Abwassers.
3.2 Umgang mit Luftemission
S&G achtet auf die Freisetzung von Emissionen durch Feinstaub, Treibhausgase sowie Lärm. Insbesondere in unseren Werkstätten werden die Luftemissionen durch geeignete Filteranlagen reduziert. Wir streben eine Verbesserung der Luftqualität durch Reduktion von Luftemissionen mit wirtschaftliche Maßnahmen an.
3.3 Umgang mit Abfällen und gefährlichen Stoffen
S&G hält sich an die Vorgaben zum korrekten Umgang von Abfällen sowie die ordnungsgemäße Beförderung, Lagerung und Nutzung von gefährlichen Stoffen. Des Weiteren stehen wir im Einklang mit den Verboten zur Ausfuhr gefährlicher Abfälle, zur Herstellung, Verbrauch, Ein- und Ausfuhr von ozonschichtabbauenden Stoffen, zur Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien sowie zur Herstellung und Verwendung von Quecksilber und persistenter organischer Schadstoffe gemäß den geltenden Übereinkommen in der jeweils gültigen Fassung.
3.4 Verbrauch von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen
S&G beachtet den Verbrauch von Rohstoffen und vermeidet die überschüssige Erzeugung von Abfall jeder Art, einschließlich Wasser. Wir kategorisieren sämtlichen anfallenden Abfall und unterstützen die Kreislaufwirtschaftsprinzipien zum Recycling und zur Wiederverwendung.
3.5 Verbrauch von Energie
S&G überwacht den Energieverbrauch an unseren Betriebsstätten. Wir streben eine kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz sowie Autarkie durch wirtschaftliche Maßnahmen, wie die Installation von PV-Anlagen und effizienter LED-Beleuchtung, an.
3.6 Umgang mit Konfliktmaterialien
S&G unterstützt in angemessener Weise den ordnungsgemäßen Umgang und die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung der Konfliktmaterialien sowie weiteren besonderen Rohstoffen und Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten entlang der Lieferketten.
4 Risikoanalysen im Geschäftsbereich der S&G und entlang der Lieferketten
S&G führt jederzeit anlassbezogen, mindestens jedoch einmal im Jahr, im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferketten Risikoanalysen zu menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken im Rahmen des LkSG durch. Hierdurch sollen potenzielle und tatsächliche Auswirkungen unseres eigenen unternehmerischen Handelns, wie auch des Handelns unserer Geschäftspartner ermittelt und bewertet werden.
Ausgehend von einer abstrakten Risikobetrachtung betrachten wir zunächst in den internen und externen Geschäftsbereichen branchen- sowie länderspezifische Risiken. Für Geschäftspartner i.S.d. §2 Abs.7 LkSG, bei denen dadurch ein erhöhtes Risikocluster entsteht, definieren wir in einem zweiten Schritt im Rahmen einer konkreten Risikoanalyse prioritäre menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und eruieren diese genauer. Dabei berücksichtigen wir sämtliche Auswirkungen unseres eigenen wirtschaftlichen Handelns auf unsere Geschäftspartner durch die Betrachtung von Vertragskonditionen, Umsatzvolumina und Einflussnahmemöglichkeiten auf das Handeln unserer Geschäftspartner. Diese Risikoanalysen umfassen unter anderem alle in Kapitel 2 und 3 dieser Grundsatzerklärung aufgeführten geltenden Leitprinzipien.
Die Ergebnisse dieser Risikoanalysen fließen in unsere unternehmerischen Entscheidungsprozesse ein und haben Auswirkungen nicht nur auf unsere Geschäftsstrategien, sondern auch auf die Auswahl unserer Geschäftspartner.
5 Risikoanalysen als Grundlage angemessener Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Die durchgeführten Risikoanalysen bilden die Grundlage für die Bestimmung und Entwicklung angemessener Präventions- und Abhilfemaßnahmen.
5.1 Präventionsmaßnahmen
Durch die Verabschiedung interner Unternehmensleitlinien, die Überwachung der Geschäftsprozesse durch unser etabliertes Qualitätsmanagement, die regelmäßige Durchführung von Schulungen der eigenen Mitarbeitenden und die kontinuierliche Überprüfung der Eignung von Zielen und Maßnahmen unseres Risikomanagements befähigen wir unseren S&G-Mitarbeitenden dazu, Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in den Unternehmen unserer Geschäftspartner zu erkennen, zu verhindern und deren Eintrittswahrscheinlichkeit zu minimieren.
Durch eine stetige und offene Kommunikation mit Geschäftspartnern, die Formulierung von Anforderungen und Erwartungen an Geschäftspartner in einem Verhaltenskodex und im Bedarfsfall die Durchführung von Audits und Vor-Ort-Kontrollen durch uns oder durch uns beauftragte Dritte, werden Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Präventionsmaßnahmen in enger Abstimmung mit den Geschäftspartnern definiert.
5.2 Abhilfemaßnahmen
Sollten die durchgeführten Risikoanalysen ergeben, dass das unternehmerische Handeln der S&G zu potenziellen oder tatsächlichen Menschen- oder Umweltrechtsverletzungen führte, bemüht sich die S&G, angemessene Abhilfemaßnahmen zu implementieren, welche zur Beendigung dieser Rechtsverletzungen führen.
Sollten bei einem Geschäftspartner menschen- oder umweltrechtsbezogene Positionen verletzt worden sein, wird S&G - unter Errichtung eines konkreten Zeitplans – angemessene Maßnahmen definieren, um diese Rechtsverletzungen abzustellen und weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Die zukünftige Zusammenarbeit mit S&G kann dabei auch von der Ergreifung angemessener Abhilfemaßnahmen abhängig gemacht werden. S&G behält sich in ihrem Verhaltenskodex vor, die Geschäftspartner vertraglich zu verpflichten, bei der Aufklärung des Sachverhaltes zu unterstützen und in einem vorgegebenen Zeitplan vollumfänglich zu kooperieren, um Abhilfe gegen die Rechtsverletzungen zu schaffen.
Eine fortgesetzte Mitwirkungsverweigerung kann ebenso wie die schwerwiegende Verletzung von geschützten Rechtspositionen auch die Kündigung der Geschäftsbeziehung nach sich ziehen.
6 Hinweisgeberstelle für Pflichtverletzungen und Gesetzesverstöße
S&G legt bei eigenem Verhalten und unternehmerischen Entscheidungen größten Wert auf die Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze, Regelungen und der selbstauferlegten Verhaltensgrundsätze. Unser Anspruch ist es, jegliche Risiken auszuschließen, welche unsere Integrität gefährden und unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitenden sowie Geschäftspartnern oder Dritten schaden können. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist es wichtig, dass wir Kenntnis von Verstößen erlangen.
S&G bietet hierfür allen Mitarbeitenden und auch sonstigen Dritten die Möglichkeit und ermutigt diese ausdrücklich, etwaige Pflichtverletzungen und Gesetzesverstöße bei S&G, auch anonym, zu melden. Alle eingehenden Meldungen werden umgehend geprüft. Verdachtsfälle werden untersucht und Verstößen wird nachgegangen.
Hinweise auf Gesetzesverstöße können direkt an unseren internen Beauftragten gemeldet werden. Hierfür steht das digitale Hinweisgebersystem von S&G zur Verfügung.
S&G gewährleistet in seinem Einflussnahmebereich, dass Hinweisgeber im Zusammenhang mit dem von ihnen abgegebenen Hinweis keine Benachteiligung oder Bestrafung erfahren.
7 Beschwerdeverfahren betreffend menschenrechts- und umweltbezogener Risiken
Beschwerden betreffend Verletzungen gegen die in dieser Grundsatzerklärung niedergelegten Leitprinzipien der S&G oder des Verhaltenskodex, insbesondere zu Menschen- und Umweltrechtsverletzungen, können über das Beschwerdesystem (Dropdown-Reiter: „Lieferkettensorgfaltspflichten“) der S&G unter Hinweisgeber | S&G abgegeben werden. Das Beschwerdesystem ermöglicht ebenfalls eine auf Wunsch auch vollkommen anonyme, Kommunikation mit der Beschwerdestelle der S&G.
Für sämtliche weitere Fragen oder Informationen zur Nachhaltigkeit allgemein bei S&G wenden Sie sich bitte an den internen Beauftragten.
S&G Automobil AG
Stichwort Nachhaltigkeit
Schoemperlenstraße 14
76185 Karlsruhe
nachhaltigkeit@sug.de
S&G gewährleistet im eigenen Einflussnahmebereich, dass Beschwerdeführende im Zusammenhang mit der von ihnen abgegebenen Beschwerde keine Benachteiligung oder Sanktionierung erfahren.
Sollten wir feststellen, dass ein Risiko in menschenrechts- oder umweltbezogener Hinsicht besteht, dies durch unser unternehmerisches Handeln hervorgerufen oder begünstigt wurde, werden wir unsere Geschäftsaktivitäten entsprechend anpassen und verändern.
„Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht.“
- Marie von Ebner-Eschenbach, 19. Jhd. -
Die Geschäftsleitung der S&G-Unternehmensgruppe – August 2024
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