Berufsgenossenschaften sind als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig für Arbeitsunfälle der Arbeitnehmer. In ihren Unfallverhütungsvorschriften (UVV) schreiben die Berufsgenossenschaften den Unternehmen vor, Ihre Fahrzeuge unabhängig von der Hauptuntersuchung mindestens einmal im Jahr einer Betriebssicherheitsprüfung zu unterziehen. Dabei müssen sowohl rein dienstlich genutzte Fahrzeuge als auch Dienstwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit geprüft werden. Privatfahrzeuge, die zu dienstlichen oder geschäftlichen Zwecken genutzt werden, bleiben von dieser Regelung unberührt.
Die Berufsgenossenschaften können Unternehmen, die diese Vorschrift missachten, die Versicherungsleistungen verweigern und sie zusätzlich mit Bußgeldern von bis zu 10.000,- € belegen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die UVV-Prüfung gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70 (ehem. BGV D29) von einem Sachkundigen durchführen zu lassen, z. B. zusammen mit der jährlichen Inspektion.
Wir dokumentieren die UVV-Prüfung Ihrer Fahrzeuge schriftlich mit einem Prüfbericht. Darin enthalten sind das Datum und der Umfang der Prüfung, evtl. festgestellte Mängel und u. U. noch ausstehende Teilprüfungen. Werden bei der Prüfung keine schwerwiegenden Mängel an Ihrem Mercedes-Benz festgestellt, die zu einer Beeinträchtigung der Fahrzeugsicherheit führen, bringen wir die Prüfplakette für Sie an Ihrem Fahrzeug an. Der Plakette können Sie ganz einfach entnehmen, wann die nächste Untersuchung für Ihren Mercedes fällig ist.
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