Verbrauch / CO2-Emissionen*
smart #1
Elektro: Energieverbrauch kombiniert: 18,2-16,8 kWh/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km | CO2-Klasse: A
smart #3
Elektro: Energieverbrauch kombiniert: 17,6-16,3 kWh/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km | CO2-Klasse: A
Mit dem vollelektrischen smart #1 steht die moderne Art der Mobilität für dich bereit. Freuen Sie sich auf mehr Raum, Flexibilität, Komfort und Innovation.
Der vollelektrische smart #1 ist in sieben Lines erhältlich. Sie entscheiden, welche am besten zu dir passt. Bei Barkauf eines smart #1 können Sie außerdem von unserer smart Prämie in Höhe von bis zu 8.000 €[1] profitieren.
Sichere dir beim Kauf eines neuen smart #3 eine attraktive smart Prämie von 2.500 €[1]! Nutze diese Gelegenheit und erlebe den smart #3 – ein Meisterwerk modernen Designs, das sowohl in Sachen Technologie als auch Fahrkomfort überzeugt.
smart Prämie: Privat- und Gewerbekunden (KMU) in Deutschland erhalten bei Kauf eines smart Neufahrzeugs zwischen 05.11.2024 und 09.01.2025 folgende als „smart Prämie“ bezeichnete Sondernachlässe: Bei Kauf eines smart #1 Pure, Pure+ oder eines smart #3 Pro, Pro+, Premium, 25th Anniversary Edition und BRABUS Neufahrzeugs beträgt der Sondernachlass 4.000 € (3.361,34 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 4.000 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Bei Kauf eines smart #1 Pro und Pro+ beträgt der Sondernachlass 4.500 € (3.781,51 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 4.500 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Bei Kauf eines smart #1 Premium und Pulse beträgt der Sondernachlass 7.000 € (5.882,35 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 7.000 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Bei Kauf eines smart #1 BRABUS beträgt der Sondernachlass 8.000 € (6.722,69 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 8.000 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Gilt nicht für Leasing. Details siehe konkretes Angebot. Aktion zeitlich befristet und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Nicht mit anderen Aktionen, Sonderprogrammen oder staatlichen Förderungen (z.B. durch das BAFA) kombinierbar. Im Falle einer staatlichen Förderung für dasselbe Fahrzeug behält sich smart eine Rückforderung vor. Änderungen ohne Vorankündigung bleiben vorbehalten. Weitere Informationen zum Hintergrund der weggefallenen BAFA-Förderung und zum Verlauf anschließender Sondernachlässe von smart siehe
FAQ | Umweltbonus.