*Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Energieverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs bzw. des Energieträgers durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig.
Leasingangebot für ein Hyundai TUCSON 1.6 T-GDI Select, Gesamtlistenpreis 34.990,00 €, Nachlass 8.340,00 €, Anschaffungspreis 26.650,00 €, Laufzeit 48 Monate, Laufleistung/Jahr 5.000 km, Gesamtrate 219,00 €. Ein unverbindliches Leasingbeispiel für Privatkunden der HYUNDAI Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main. Kostenpflichtige Sonderausstattung möglich. Es fallen Überführungskosten in Höhe von 1.190,00 EUR an. Kostenpflichtige Sonderausstattung möglich. Alle Preise incl. gesetzlicher MwSt.
smart Prämie: Privat- und Gewerbekunden (KMU) in Deutschland erhalten bei Kauf eines smart Neufahrzeugs zwischen 05.11.2024 und 09.01.2025 folgende als „smart Prämie“ bezeichnete Sondernachlässe: Bei Kauf eines smart #1 Pure, Pure+ oder eines smart #3 Pro, Pro+, Premium, 25th Anniversary Edition und BRABUS Neufahrzeugs beträgt der Sondernachlass 4.000 € (3.361,34 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 4.000 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Bei Kauf eines smart #1 Pro und Pro+ beträgt der Sondernachlass 4.500 € (3.781,51 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 4.500 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Bei Kauf eines smart #1 Premium und Pulse beträgt der Sondernachlass 7.000 € (5.882,35 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 7.000 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Bei Kauf eines smart #1 BRABUS beträgt der Sondernachlass 8.000 € (6.722,69 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 8.000 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden). Gilt nicht für Leasing. Details siehe konkretes Angebot. Aktion zeitlich befristet und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Nicht mit anderen Aktionen, Sonderprogrammen oder staatlichen Förderungen (z.B. durch das BAFA) kombinierbar. Im Falle einer staatlichen Förderung für dasselbe Fahrzeug behält sich smart eine Rückforderung vor. Änderungen ohne Vorankündigung bleiben vorbehalten. Weitere Informationen zum Hintergrund der weggefallenen BAFA-Förderung und zum Verlauf anschließender Sondernachlässe von smart siehe
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